Meine Preise orientieren sich an der aktuellen Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh) vom 01.04.2023.
Darauf aufbauend wird der Preis für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen üblicherweise mit dem 1,8 - 2,5fachen Satz errechnet.
Ich berechne den 1,8fachen Satz, sodass folgende Preise für meine Behandlung gelten: